Betreuungskosten

 

Seit August 2013 besteht für jedes Kind ab dem vollendeten 1. Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

Die Stadt Flensburg übernimmt einen großen Teil der Betreuungskosten - unter bestimmten Umständen auch den vollen Satz.

 

Die Elternbeiträge für einen Betreuungsplatz bei mir sind identisch mit den Kosten für einen Krippenplatz.

Die Höhe der Kosten hängt von der Anzahl der Stunden ab, die die Eltern für die Betreuung ihres Kindes beantragen und die von der Stadt Flensburg bewilligt werden.

 

Voraussetzungen für eine Beteiligung der Stadt an den Betreuungskosten sind:

- die Familie hat ihren Hauptwohnsitz in Flensburg

- die Betreuung findet bei einer qualifizierten, von der Stadt Flensburg zugelassenen Tagespflegeperson oder in einer Kindertagesstätte (Krippe) statt.

 

Ich betreue auch Kinder aus dem Kreisgebiet. Hier werden die rechtlichen und finanziellen Fragen rund um die Betreuung der Kinder mit der Fachberatung für Kindertagespflege des Kreises Schleswig - Flensburg geklärt. 

Tel.: 04621 - 48122-829

(Hiltrud Brandt) 

 

Weitere Informationen gibt die Fachberatung für Kindertagesbetreuung der Stadt Flensburg:

 

Birgit Meier

 Tel.: 0461 - 851387


Martyna Orlinski

Tel.: 0461 - 851204


Mareille Gerner 

Tel.: 0461 - 851024

 

Angela Müller 

Tel.: 0461 - 852855

 

Stefan Petersen (wirtschaftl. Abwicklung/ Elternbeiträge)

Tel.: 0461-852480

 

Katy Linde (wirtschaftliche Abwicklung/ Elternbeiträge) 

Tel.: 0461-851714

 


Wichtig könnte auch Folgendes sein:

Kinderbetreuungskosten sind bis zu zwei Dritteln und in diesem Rahmen bis zu 4000,- € jährlich als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.

 

weitere Informationen sind zu finden unter:

 

www.familie.de

 

 Bildungsbüro der Stadt Flensburg (Rathaus)

e-mail: bildungsbuero@flensburg.de

www.bildungsbuero@flensburg.de

 

 Bundesfamilienministerium